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Der NIS2-Compliance Assistant bringt Struktur in ein komplexes Thema: Sie erhalten einen klaren Status, eine priorisierte Gap-Analyse und einen umsetzbaren Maßnahmenplan – inklusive auditfähigem Reporting.

Lücken schnell sichtbar machen – mit Priorisierung nach Risiko und Aufwand.
Auditfähige Ergebnisse: Status, Maßnahmen und Nachweise konsistent dokumentiert.
Fragen klären, Begriffe einordnen, nächste Schritte ableiten – ohne Interpretationsspielraum.
Fortschritt verfolgen: Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und aktueller Stand jederzeit sichtbar.
NIS2 betrifft mittlere und große Einrichtungen in 18 als besonders kritisch eingestuften Sektoren (u. a. Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Wasser/Abwasser, öffentliche Verwaltung). In der Regel gelten Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Jahresumsatz als „wichtige" bzw. „wesentliche" Einrichtung; einzelne kritische Dienste fallen unabhängig von der Größe darunter. Der Quick Check klärt Ihre Betroffenheit anhand Ihrer Angaben.
Die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 war bis Oktober 2024 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland ist das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) seit Dezember 2025 in Kraft – die Risikomanagement- und Meldepflichten gelten für betroffene Einrichtungen seitdem, und das BSI-Registrierungsportal ist seit Anfang 2026 verfügbar. Betroffenheit, Maßnahmen und Registrierung sollten daher zeitnah umgesetzt werden.
Artikel 21 fordert ein Risikomanagement mit mehreren Mindestbereichen – u. a. Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Business Continuity und Backup, Sicherheit der Lieferkette, Zugriffskontrolle, Kryptografie/Verschlüsselung sowie Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit. Die Gap-Analyse ordnet Ihren Status diesen Anforderungen zu und priorisiert Maßnahmen.
Ja. NIS2 sieht spürbare Bußgelder vor (für wesentliche Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes) und nimmt die Geschäftsleitung ausdrücklich in die Pflicht: Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen lassen – und kann persönlich verantwortlich gemacht werden.
ISO 27001 ist ein freiwilliger Standard für ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS); NIS2 ist verpflichtendes EU-Recht für betroffene Einrichtungen. Ein bestehendes ISO-27001-ISMS deckt viele NIS2-Anforderungen ab, ersetzt aber nicht die spezifischen NIS2-Pflichten wie Melde- und Registrierungspflichten oder die Geschäftsleitungshaftung.